Anlagenprüfung nach der
DGUV Vorschrift 3 vormals BGV A3
Erstprüfung elektrischer Anlagen (Anlagenprüfung, Elektroprüfung) zum Nachweis der Elektrosicherheit nach der DIN VDE 0100 Teil 600
Wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen (Anlagenprüfung, Elektroprüfung) zum Nachweis der Elektrosicherheit nach DIN VDE 0105 Teil 100
Elektrische Anlagen, Maschinen und Geräte sind im täglichen Dienst des Anlagenbetreibers und unterliegen einer Abnutzung in jeglichen Betriebsformen. Durch die Benutzung elektrischen Anlagen, Maschinen und Geräten können Verschleißerscheinungen auftreten, welche die Anlagen- und Betriebssicherheit sowie dem Arbeitsschutz beeinflussen. Hierdurch können Gefährdungen für Mensch und Tier sowie dem Sachschutz auftreten. Auf Grund dieser Gefährdungen sind die Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel an Hand einer Gefährdungsanalyse nach TRBS (Technische Regel für Betriebssicherheit) in regelmäßigen Abständen wiederkehrend nach den VDE Bestimmungen 0100-600, 0105-100, 0113, 0701 702 zu prüfen. Sodann sind diese wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 mit den dazugehörigen VDE Normen die Grundlage für den vorbeugenden Brandschutz zur Erhaltung der Elektrosicherheit. Ebenfalls unterstützen diese Elektroprüfungen die VdS Prüfung nach Klausel 3602, welche in einigen Betrieben von Versicherern auf Grund der Vertragsgrundlage gefordert werden.